Erste Hilfe Kurs für Hunde

Ich möchte am erste Hilfe Kurs am 30.April 16:30 Uhr - 21 Uhr mit Tierärztin Anne Weber in der Wern's Mühle teilnehmen

Erste Hilfe-Kurs für den Hund mit Tierärztin Anne Weber und Hundetrainerin Anna Keller. Im Kurs lernt ihr: Vitalparameter eines Hundes nehmen (Puls, Atemfrequenz, Körpertemperatur, usw.), Notfälle erkennen und einschätzen, erste Hilfe Maßnahmen bei Verletzungen (Verbände anlegen, Druckverband, Wundversorgung), Wiederbelebung am Hund an einer Übungspuppe (Herzdruckmassage und Beatmung), Giftige Substanzen erkennen und erste Hilfe Maßnahmen, die häufigsten medizinischen Notfälle erkennen und erste Hilfe Maßnahmen (Erkrankungen wie Magendrehung, geplatzte Tumore, usw.). Außerdem gibt es noch Medical Training mit Anna Keller: Kooperationskommandos aufbauen für Augentropfen, Bürsten und Krallen schneiden, Maulkorb positiv aufbauen, passenden Maulkorb finden, Stress und Angst beim Hund erkennen, Zwangsmaßnahmen beim Hund in Notfallsituationen (beidhändiger Nackengriff, Fixierung in der Seitenlage). Wir machen nur eine kleine Gruppe von 15 Personen, davon 6 aktive mit Hund, 9 ohne Hund,.
Hinweis: Mitgebrachten Hunde sollten mindestens 1 1/2 Jahre alt sein und mit Stress umgehen können. Wir können auch ruhig 1-2 nicht kooperative Hunde dabei haben, auch das ist wichtig zu üben, aber euer Hund sollte nicht unter der Situation leiden und überfordert sein. Bei mitgebrachten Hunden muss euch auch klar sein, dass natürlich auch die anderen passiven Teilnehmer an eurem Hund üben werden. Es gibt aber auch Dummys und große Plüschhunde zum üben. Für die Teilnehmer mit Hund steht der umzäunte Hundeplatz auch für Pausen zur Verfügung, es dürfte aber nicht schaden, wenn euer Hund auch mal zur Auszeit kurz alleine in Auto bleiben kann
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Mit Bestätigung erkennt der/die Teilnehmer/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule AmiCanis, Anna Keller und der Wern's Mühle GmbH (folgend die Veranstalter) an. Das gilt auch für alle zukünftigen Verträge, selbst
wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden
2 1. Vertragsinhalte:
Bei dem zwischen der Hundeschule, Der Landhaus Wern's Mühle und dem/der Teilnehmer/in geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Teilnehmer bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Teilnehmer erhält von den Veranstaltern lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse/Gruppen, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Teilnehmer seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegt in dessen Ermessen und Erfolgen auf eigenes Risiko. Ein Vertrag kommt mit dem überwiesenen Beitrag und Annahme durch die Veranstalter zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Preise und Zahlungsmodalitäten:
Die Kosten für die Teilnahme von 65€ Euro bzw. 75€, die im obigen Anmeldeformular angegeben sind,
können im Voraus in bar bezahlt oder überwiesen werden:
Bankverbindung:
Sparkasse Neunkirchen
IBAN:DE80592520460002003139
Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückerstattung von 50% möglich, ab 2 Tage vor der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich. Die Teilnahme kann auf einen Vertreter übertragen werden.

1. Teilnahmebedingungen:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine gültige Haftpflichtversicherung, auch
für das Tierhalterrisiko, mit ausreichender Deckung vorzuhalten. Außerdem hat der Hund einen Impfschutz gegen Tollwut, Hepatitis contagiosa canis (HCC), Leptospirose, Paravirose und CDV (Staupe) vorzuweisen. Für immunsubrimierte Hunde ist ein ärztliches Attest zur Impfunfähigikeit vorzulegen. Die empfohlenen Auffrischungsimpfungen müssen ebenfalls eingehalten werden. Der Impfausweis des Hundes ist auf Abfrage nachzuweisen.
Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen (Bindehautentzündung, Magen-Darm-Erkrankungen, Grippeerkrankungen, etc.) und/oder Ungezieferbefall (Flöhe, Läuse, Milben, Zecken, Würmer etc.) hat. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann die Hundeschule den Hund bis zur Beseitigung dieses Hindernisses von der weiteren Ausbildung ausschließen. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes bis zur möglichen Kündigung besteht nicht. Der Hundehalter ist verpflichtet eine Erkrankung oder Befall von Parasiten schnellstmöglich der Hundeschule mitzuteilen.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich seinen Hund regelmäßig (einmal bis zweimal jährlich) zu entwurmen und/oder auf Wurmbefall zu testen. Der Test hat in einem offiziellen Labor oder beim Tierarzt zu erfolgen. Bei einem positiven Test muss entwurmt werden.
Gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. chronische Erkrankungen, Behinderungen sowie
Trächtigkeit von Hunden, welche den Ausbildungserfolg berühren können, müssen
der Hundeschule unverzüglich mitgeteilt werden. Diese Informationen wird die Hundeschule
vertraulich behandeln.
Hündinnen, die sich in der Läufigkeit (Präöstrus und Östrus) befinden, dürfen nur nach Absprache an der Veranstaltung teilnehmen.. Der Umstand der Läufigkeit ist der Hundeschule mitzuteilen. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund oder eine läufige Hündin ohne Zustimmung der Hundeschule mitbringen, wird für etwaige Folgen keine Haftung übernommen. Sämtliche entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters
Der Hundehalter verpflichtet sich die Hundeschule über eventuell bestehende Verletzungsgefahr durch den Hund (Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit) vor Teilnahme zu unterrichten.
Während der Veranstaltung ist den Weisungen der Hundeschule Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten
Freilauf und Zusammenführen von Hunden oder unerlaubtes Abnehmen eines Maulkorbes ist auszuschließen.
Gewaltsame Einwirkungen, die Anwendung schmerzverursachender Mittel (Würge-, Stachel
und Elektrohalsbänder) und die Verwendung von Automatikleinen (Flexileinen) sind verboten. Das Füttern der Hunde anderer Teilnehmer ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Hundebesitzers nicht gestattet. Es ist nicht gestattet auf dem Trainingsplatz oder in der unmittelbaren Nähe der Gruppe zu rauchen.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigen Gründen von dem Programm auszuschließen oder das Programm abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere Überforderung und nicht Geeignetheit des Hundes, Stören des Teilnehmers in der Gruppe, Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderer nicht artgerechter Hilfsmittel, nicht Befolgen der Anweisungen der Trainer.
5. Haftung:
Die Hundeschule AmiCanis, Anna Keller übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Jede Teilnahme an dem Programm erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für anderweitige Veranstaltungen. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
Der Teilnehmer haftet für alle von sich oder von Ihrem Hund verursachten Schäden.
Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die
Hundeschule ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Diese deckt Schäden
ab, die durch den Trainer verursacht wurden. Entsteht eine direkte Verletzung durch den Trainer an Ihrem Hund, so ist dieser bis 3.000,00 Euro versichert.
6. Rücktritt durch die Hundeschule:
Die Hundeschule ist berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder wenn sonstige Gründe wie
z. B. Witterung eine Durchführung des Programmes auf absehbare Zeit ausschließen. Sie behält sich vor das Programm aus triftigen Gründen, wie z. B. im Krankheitsfalle zu verlegen
oder abzusagen. Die Verlegung ist, soweit möglich, rechtzeitig den Teilnehmern mitzuteilen.
7. Kündigung:
Der Vertrag gilt bis zur Vollendung des Programmes durch den Teilnehmer oder die Hundeschule.


9. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben