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Bouchot-Muscheln aus der Normandie

Im Oktober stehen bei uns wieder frische Muscheln aus der Normandie auf der Karte.

Wir servieren Bouchot-Muscheln aus der Bucht von Mont-Saint-Michel, zart gegart in Markus Kellers Kräuter-Rieslingsauce. Dazu reichen wir Pommes frites.

Muscheltage im Oktober:
21. und 22. Oktober

28 € pro Portion

Da die Muscheln frisch für die jeweiligen Termine bestellt werden, bitten wir darum, bei der Online-Reservierung die Anzahl der gewünschten Muschelportionen anzugeben.

Eine Stornierung der Muschelportionen ist bis 5 Tage vor dem Termin möglich.



Burns Brew Crew

Gemeinsames Brauen für Burns Supper 2027!

In Kooperation mit Karlsberg entsteht das exklusive Bier für das Burns Supper 2027 – und eine Teilnahme an diesem Event ist möglich! Am 30. November 2026 um 10:00 Uhr wartet ein besonderes Brauerlebnis mit schottischem Flair auf die Teilnehmenden. Geboten wird ein Blick hinter die Kulissen des Bierbrauens bei der Herstellung des eigenen Bieres für das kommende Burns Supper. Zur Einstimmung werden zudem schottische Happen gereicht.
Gewinnspiel: 2 Tickets für die Burns Brew Crew!
Es werden 2 Tickets für zwei Personen verlost. Mit etwas Glück bietet sich hier die Gelegenheit, gemeinsam mit einer Begleitperson einen unvergesslichen Brautag zu erleben. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Ablauf der Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt über das Ausfüllen des unten stehenden Anmeldeformulars. Für das Gewinnspiel sind zunächst nur Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse erforderlich.
Der Ablauf im Gewinnfall:
Nach dem Ende des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung der gewinnenden Person per E-Mail. Um im Gewinnfall die personalisierten Besucherausweise für die Gewinner und deren Begleitung zu erstellen, werden anschließend der Name der Begleitperson, die vollständigen Anschriften und Telefonnummern benötigt. Diese Daten werden erst nach der Gewinnbenachrichtigung abgefragt.
Es wird allen Teilnehmenden die Daumen gedrückt. Die Vorfreude auf das gemeinsame Brauen mit Karlsberg für das Burns Supper 2027 ist groß!
Slàinte mhath!

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Burns Brew Crew“ Veranstalter: Landhaus Wern’s Mühle GmbH 1. Veranstalter Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landhaus Wern’s Mühle GmbH, Brückenstraße 37 665654 Ottweiler, info@werns-muehle.de 2. Teilnahmezeitraum Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Gewinnspielaufrufs. Teilnahmeschluss ist der 09. November 2026 um 23:59 Uhr. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. 3. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie Personen, die an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, und deren im selben Haushalt lebende Angehörige. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Kauf von Waren oder Dienstleistungen gebunden. 4. Teilnahme am Gewinnspiel Die Teilnahme erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters. Die dort abgefragten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Mehrfachanmeldungen können von der Verlosung ausgeschlossen werden. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen. 5. Gewinn Verlost werden zwei Tickets für die Veranstaltung „Burns Brew Crew“. Der Gewinn umfasst die Teilnahme für die gewinnende Person und eine Begleitperson. Die Veranstaltung findet am 30. November 2026 um 10:00 Uhr statt. Gemeinsam mit Karlsberg wird Bier für den Burns Supper 2027 gebraut. Außerdem werden schottische Happen zum Einstimmen angeboten. Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und kann nicht gegen andere Leistungen eingetauscht werden. Eine Barauszahlung des Gewinnwerts ist ausgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Anreise, Übernachtung und weitere persönliche Ausgaben nicht Bestandteil des Gewinns. 6. Ermittlung und Benachrichtigung der gewinnenden Person Unter allen gültigen Teilnahmen wird nach Teilnahmeschluss eine gewinnende Person per Zufallsprinzip ausgelost. Die gewinnende Person wird per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die gewinnende Person muss sich innerhalb von 5 Kalendertagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn und der Veranstalter ist berechtigt, eine andere Person auszulosen. Für die Organisation der Veranstaltung kann der Veranstalter die notwendigen Angaben zur Begleitperson bei der gewinnenden Person erfragen. 7. Ausschluss von Teilnehmenden Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren. 8. Änderung oder vorzeitige Beendigung Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden entstehen daraus keine Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig. 9. Haftung Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter im gesetzlich zulässigen Umfang. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 10. Datenschutz Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Landhaus Wern’s Mühle GmbH ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Teilnahmeberechtigung, die Auslosung, die Benachrichtigung der gewinnenden Person sowie die Organisation der Gewinnübergabe. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen erforderlich ist. Soweit eine Verarbeitung auf einer anderen Rechtsgrundlage beruht, erfolgt sie auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit für den Besuch der Veranstaltung Besucherausweise erforderlich sind, werden die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten der betreffenden Teilnehmenden an die Karlsberg Brauerei GmbH weitergegeben. Die Daten werden dort ausschließlich zum Zweck der Erstellung der Besucherausweise und zur Ermöglichung des Besuchs unserer Veranstaltung verarbeitet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, sofern hierfür keine gesonderte datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an weitere Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels oder zur Organisation des Veranstaltungsbesuchs erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine andere datenschutzrechtliche Grundlage die Weitergabe erlaubt. Teilnehmende haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Soweit die Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht, besteht gegebenenfalls auch ein Recht auf Widerspruch. Sofern eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Kontaktmöglichkeiten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung der Landhaus Wern’s Mühle GmbH unter https://unsere.werns-muehle.de/datenschutzerklaerung 11. Ausschluss des Rechtswegs Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der Ermittlung der gewinnenden Person ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 12. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 13. Hinweis zu Social Media Sofern das Gewinnspiel über Instagram, Facebook oder andere soziale Netzwerke beworben wird, gilt: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu diesen Plattformen und wird von ihnen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich die Landhaus Wern’s Mühle GmbH. Ottweiler, 18. Oktober 2026

weihnachtsmenue 2026

 

Wir freuen uns sehr darauf, die Weihnachtsfeiertage gemeinsam mit Ihnen und Ihren Gästen zu verbringen. Damit wir Ihnen und allen Besuchern ein festliches und entspanntes Erlebnis bieten können – möglich gemacht durch den engagierten Einsatz unseres gesamten Teams – gelten für den 25., 26. und 27. Dezember während des Mittagsservices (11:30–15:00 Uhr) sowie des Abendservices (17:00–19:30 Uhr) die folgenden Regelungen:

  • An den genannten Tagen servieren wir ausschließlich unser Weihnachtsmenü.
  • Pro Person kann jeweils eine Vorspeise, ein Hauptgang und ein Dessert aus dem angebotenen Menü ausgewählt werden.
  • Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre bieten wir eine separate Kinderkarte mit einer kleinen Auswahl an Gerichten an.
  • Rechnungen werden ausschließlich tischweise erstellt.
  • Zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr ist das Restaurant geschlossen.
  • Eine kostenfreie Stornierung eines gesamten Tisches ist bis 14 Tage per Email vor dem Reservierungstermin möglich.
  • Eine kostenfreie Reduzierung der Personenzahl ist bis 4 Tage vor dem Reservierungstermin möglich.
  • Nicht erschienene Gäste (No-Shows) werden mit 30,00 € pro fehlender Person berechnet.
  • Kurzfristige Änderungen der Speisekarte behalten wir uns aufgrund saisonaler Verfügbarkeit und organisatorischer Erfordernisse vor.

Mit diesen Regelungen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unser Team auch an den Feiertagen einen reibungslosen und herzlichen Service für alle Gäste gewährleisten kann.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie und Ihre Gäste während der Weihnachtsfeiertage bei uns willkommen zu heißen.

Familie Keller und Team

Hier können Sie unser Weihnachtsmenü ausdrucken

Reservierungsanfragen sind hier möglich


– Unsere kulinarischen Veranstaltungen-

Schon heute vormerken – wir haben wieder besondere Genussmomente für Sie geplant:


Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung folgen in Kürze.

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Genießen Sie

Ihren Aufenthalt bei uns!

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